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Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 01.08.19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben
Studierende können nach der zum Zeitpunkt ihrer Einschreibung gültigen 'alten' Studienordnung weiter studieren und das BSc-Studium abschliessen. Für nicht mehr angebotene Module gibt es Ersatzangebote.
Pflichtmodule 1. Jahr:
Pflichtmodule 2. Jahr:
Wahlpflichtmodule im 2. Studienjahr:
** dieses Modul kann auch als Fachstudiumsmodul WP 3 angerechnet werden.
3. Jahr (Fachstudium):
BSc Biomedizin 180:
Ersatzmodule:
Falls ein Modul aus der folgenden Liste noch nicht absolviert wurde, dienen folgende Module als Ersatz:
Empfehlung für Module nach freier Wahl: BME111, BIO125
Äquivalenz bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen:
Weitere Moduläquivalenzen siehe Studienordnung.
Studierende, die vor dem HS19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben, können auf Wunsch nach der neuen Studienordnung studieren. Melden Sie sich in diesem Fall bei der Studienkoordination Biomedizin.
Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei der Studienkoordination Biomedizin Bachelor
Studierende, die vor dem HS19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben, können auf Wunsch in das Programm BSc Biomedizin 150 wechseln. Dabei gelten die Pflichtmodule der 'alten Studienordnung'. Die Wahlpflichtmodule im 2. Studienjahr der 'alten' Studienordnung werden komplett durch Nebenfachmodule (10 ECTS) ersetzt. Im 3. Studienjahr müssen 40 ECTS aus Modulen der Wahlpflichtbereiche Biomedizin (WP2: 30 ECTS) und (WP3:10 ECTS) und 20 ECTS aus Modulen des Nebenfachs erzielt werden.
Pflichtmodule 1. Jahr (total 60 ECTS)
Pflichtmodule 2. Jahr (total 53 ECTS)
Nebenfach: 10 ECTS
Bereits absolvierte Wahlpflichtmodule des zweiten Studienjahres können auch angerechnet werden (bis 190 ECTS sind total im Bachelor anrechenbar).
Fachstudium 3. Jahr (total 40 ECTS)
BSc Biomedizin 150:
Nebenfach: 20 ECTS
Studierende können nach der zum Zeitpunkt ihrer Einschreibung gültigen "alten" Studienordnung weiter studieren und das BSc-Studium abschliessen.
Für nicht mehr angebotene Module gibt es Ersatzangebote.
Der Besuch des neuen Moduls BME111 wird sehr empfohlen. Es kann als Wahlpflichtmodul des Grundstudiums angerechnet werden. Im Wahlpflichtbereich des Grundstudiums kann das neue Modul BIO115 anstatt BIO113 gewählt werden (der fehlende Kreditpunkt kann nach freier Wahl erworben werden) und zusätzlich das neue Modul BIO125.
Anstelle von CHE170 kann CHE175 absolviert werden. Die beiden Module gelten bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen als äquivalent.
Für Studierende mit Hauptfach Biologie: Die Praktika BCH 203/205 werden bis HS19/FS20 für Biomedizinstudierende angeboten. Danach muss BCH213 oder BCH215 absolviert werden. Die fehlenden ECTS werden durch Module nach freier Wahl erworben.