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Studium Biomedizin

FAQ Master

Vor und während der Masterarbeit

Wann schreibe ich mich für das Masterstudium ein?

Die Einschreibung für das Masterstudium erfolgt dann, wenn sicher absehbar ist, dass der Bachelorsbschluss im aktuellen Semester beantragt werden kann (mind. 180 ECTS erreicht). Die Einschreibefristen der UZH finden Sie hier: https://www.students.uzh.ch/de/studyadmin/registration/subjectchange.html

Wie finde ich eine Forschungsgruppe, um eine Masterarbeit zu machen ?

Auf der Webseite http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html, finden Sie die Masterthemenliste Biomedizin. Dies ist eine Auflistung aller Forschungsgruppen und Betreuenden, die berechtigt sind, Masterarbeiten in Biomedizin anzubieten. Sie nehmen selbständig Kontakt mit den Betreuer*innen auf und besprechen ein mögliches Projekt, sinnvolle Module und das Start-/Enddatum.

Wann beginne ich mit der Suche einer Forschungsgruppe für die Masterarbeit?

Grundsätzlich eignen sich Blockkurse sehr gut, um eine Forschungsgruppe für die Masterarbeit zu finden. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits während dem Fachstudium über mögliche Forschungsgruppen Gedanken machen und evtl. erste Gespräche führen. Für den definitiven Entscheid ist es meistens sinnvoll alle Blockkurse abzuwarten.

Zusätzlich können Dozierende in Spezialvorlesungen direkt angesprochen oder angeschrieben werden.

Wann kann ich mit der Masterarbeit beginnen?

Sie können grundsätzlich (nach der Erfüllung aller Voraussetzungen) jederzeit mit einer Masterarbeit beginnen. Der genaue Zeitpunkt ist unter anderem vom Projekt abhängig und wird direkt mit dem/der Betreuer*in vereinbart.

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Im Masterstudium Biomedizin eingeschrieben
  2. Bachelorstudium abgeschlossen oder Abschlussantrag abgesendet
  3. Das Learning Agreement ist von allen Beteiligten bestätigt.

 

Kann ich Masterarbeiten auch in Forschungsgruppen machen, die nicht auf der Masterthemenliste stehen?

Ja, sofern der/die Betreuer*in am Unterricht der Biologie/Biomedizin der MNF beteiligt ist. Die Betreuer*innen reichen das geplante Projekt mit dem Formular Themenmeldung (DOCX, 62 KB) bei der Studienkoordination Master Biomedizin master.biomedizin@physiol.uzh.ch ein. Nach Prüfung der Inhalte und der Lehrtätigkeiten informieren wir Sie und den Betreuer / die Betreuerin über das weitere Vorgehen.

Muss ich schon zu Beginn des Masterstudiums wissen, ob ich zusätzlich einen Minor wählen werde?

Nein, Sie müssen sich nicht zu Beginn entscheiden, ob Sie zusätzlich ein Nebenfach (Minor) studieren wollen. Sie können sich auch erst während dem Masterstudium entscheiden. Falls Sie unsicher sind, schreiben Sie sich für den Master Mono (90 ECTS) ein.

Ein allfälliges Minorstudium wird erst nach Abschluss des Majorstudiums Biomedicine absolviert.

Wichtig ist, dass Sie im Semester, in welchem Sie das Masterstudium abschliessen werden, richtig eingeschrieben sind (Master (Mono) 90 ECTS oder Master (Major/Minor) 120ECTS), sonst müssen Sie für den korrekten Abschluss ein weiteres Semester eingeschrieben bleiben.

 

Das Learning Agreement im Masterstudium

Für das Masterstudium muss im online tool 'studentadmin.mnf.uzh.ch' ein Learning Agreement ausgefüllt werden. Darin werden die zu absolvierenden Master Module, das Thema, der Beginn und das Ende der Masterthesis sowie das Thema der Schlussprüfung verbindlich festgehalten. Änderungen werden nur genehmigt, wenn z.B. ein Modul nicht stattfindet oder Sie für ein angegebenes Modul nicht zugeteilt wurden. Änderungen am Projekt der Masterthesis müssen vom supervisor zur Genehmigung per Mail an 'master.biomedizin@physiol.uzh.ch' eingereicht werden.

Das Pflichtmodul BME410: Scientific writing and publishing.

Das Pflichtmodul BME410 'Scientific Writing and Publishing' wird im Herbstsemester und im Frühlingssemester angeboten. Im Modul wird das Vorbereiten und Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit unterrichtet. Erfahrungen haben gezeigt, dass es vorteilhaft ist, wenn die Studierenden möglichst früh mit dem Schreiben einzelner Kapitel der Masterarbeit beginnen.

 

Anrechnung zusätzlicher ECTS Kreditpunkte beim Masterabschluss.

Im Masterstudium können max. 100 ECTS Kreditpunkte angerechnet werden (plus 10 ECTS im Bereich der Mastermodule). 'Anrechnen' bedeutet, dass dann 30 ECTS aus Mastermodulen im Notendurchschnitt berücksichtigt werden. Darüberhinaus vorhandene ECTS Kreditpunkte werden als 'nicht angerechnete Leistungen' auf dem Academic Record mit Note aufgeführt, aber nicht im Notendurchschnitt berücksichtigt.

Dürfen während der Masterarbeit Vorlesungen absolviert werden ?

In Absprache (Zustimmung) mit dem supervisor ist es erlaubt, 1 (- max. 2) Vorlesungen während der Masterarbeit zu absolvieren. Allerdings muss beachtet werden, dass das Pflichtmodul BME410 ebenfalls während er Masterarbeit absolviert werden muss.

 

Wo finde ich die allgemeinen Regeln über die Arbeitszeit und die Feriendauer während der Masterarbeit ?

An der Naturwissenschaftlichen Fakultät können Masterstudierende 20 Tage Urlaub pro Jahr gewährt werden. Dieser muss von den Studierenden zusammen mit dem Betreuer entsprechend den Erfordernissen des Projekts geplant werden. Mit der Unterzeichnung der Lernvereinbarung bestätigen der Studierende und der Betreuer, dass sie sich dieser Regelung bewusst sind und dies besprechen und die Projektarbeit und den Urlaub entsprechend planen.

 

Bin ich während dem Masterstudium unfallversichert ?

Nein, die Studierenden sind für das Abschliessen einer Unfallversicherung selbst zuständig.

Wie führe ich meinen Antrag auf Studienabschluss durch?

Informationen zum Masterabschluss (ab 1.1.2024)

Bitte führen Sie möglichst direkt nach der erfolgreichen Abschlussprüfung die folgenden Schritte durch:

Loggen Sie sich in im Student App (student service) ein und wählen Sie Studienfortschritt und -abschluss.

Weisen Sie die Module aus dem Learning Agreement (Liste course work) Ihrem Masterabschluss zu (self audit).

Falls Sie im tool student admin Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen müssten, würden Sie mit einer email dazu aufgefordert.

Ohne weitere Informationen kann nun der Abschlussprozess von Seiten der UZH durchgeführt werden.

Ich schliesse das Masterstudium während dem Semester ab. Wird mir die Semestergebühr 'pro rata' verrechnet ?

Die Semestergebühren müssen immer für das ganze Semester bezahlt werden, es gibt keine ‘pro rata’ Semestergebühren-Abrechnung.

Wo finde ich Informationen über die Masterfeier ?

Die Masterfeier wird vom Studiendekanat MNF organisiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.

Berufsmöglichkeiten & Lehramt

Ich schliesse während dem Semester die Masterarbeit ab und besuche bereits Module für das Lehramt. Wie muss ich mich einschreiben / immatrikulieren ?

Sie müssen eine Doppelimmatrikulation machen. Einerseits müssen Sie als Masterstudent*in eingeschrieben sein, andererseits für das Lehramt.

Bei Fragen zur Doppelimmatrikulation kontaktieren Sie bitte die Kanzlei der UZH.

Welche Berufsmöglichkeiten habe ich nach einem Masterabschluss in Biomedizin?

In der Wegleitung, Punkt 2.12.1 (PDF, 963 KB)sowie auf unserer Webseite unter 'Allgemeine Informationen / Berufsperspektiven' finden Sie entsprechende Informationen.