Modulprüfungen im Grundstudium
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Prüfungsdauer
Die Pflichtmodule des Grundstudiums Biomedizin werden mit schriftlichen Modulprüfungen im Januar und Juni geprüft. Die Prüfungen dauern zwischen 60 und 140 Minuten. Die genauen Daten und Zeiten der Prüfungen sind hier publiziert.MNF Prüfungstermine
Verschiebung von Modulprüfungen vom Erst- auf den Repetitionstermin
Studierende, die NACH dem 1.8.2021 mit dem Biomedizinstudium (Mono- oder Majorprogramm) begonnen haben, können für gewisse Module bis zur Stornofrist wählen, ob sie die Prüfung im Januar bzw. Juni oder erst am Repetitionstermin im August/September ablegen möchten. Diese Module sind in der Studienordnung (Anhang Tabelle aller Module) entsprechend gekennzeichnet. Im Biomedizinstudium sind dies MAT182, MAT183, CHE170 und CHE172 sein. Für Biomedizin- und Biologiemodule gibt es diese Möglichkeit nicht. Die Verschiebung kann bis zum Ende der Stornierungsfrist über das Tool MNF Student Admin beantragt werden.
Anmeldung
Mit der Einschreibung für ein Modul sind die Studierenden automatisch auch für die dazugehörige Modulprüfung angemeldet. Sie erhalten keine Einladung zur Prüfung. Datum, Zeit und Ort der Prüfung werden auf der Website der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät publiziert.
Abmeldung
Die Abmeldung von Modulen ist bis zu jenem Termin möglich, der auf der online-Buchungsseite vermerkt ist (Stornierungsfrist). Die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur aufgrund nachgewiesener, zwingender Gründe möglich. Wer am Prüfungstag krank ist, muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Prüfung ein Gesuch um Abmeldung einreichen und ein Arztzeugnis beilegen. Die Abmeldung erfolgt über das Studierendenportal. Logen Sie sich ein und wählen Sie die Kachel "Meine Anträge" und dort "Abmeldung vom Leistungsnachweis". Folgen Sie den Instruktionen, geben Sie alle nötigen Informationen ein und laden Sie das Arztzeugnis bzw. die Dokumente im pdf-Format (max. 20 MB) hoch. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Ergebnisse
Sobald die Prüfungen korrigiert und eingetragen sind, können die Resultate in dem persönlichen Konto eingesehen werden. Verbindlich sind die Resultate jedoch erst nach der Validierung durch die Studienkommission der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.
Prüfungseinsicht
Wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, kann die Prüfung eingesehen werden. Der Termin wird vom jeweiligen Modulverantwortlichen kommuniziert und liegt vor der Validierungssitzung. Es besteht kein Anspruch auf einen individuellen Termin.
Repetition
Wer eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestanden hat oder krank war, kann eine Repetitionsprüfung ablegen. Die Anmeldung für eine Repetitionsprüfung erfolgt in der Regel über das Studierendenportal.
In der App "Module" wird "Anmeldung zur Repetitionsprüfung" gewählt. Der Anmeldeschluss, der sowohl für die Module des Herbstsemesters als auch für die Module des Frühjahrssemester gilt, ist am Donnerstag der Kalenderwoche 32 (24 Uhr) und muss unbedingt eingehalten werden. Bis zum Anmeldeschluss können Anmeldungen jederzeit geändert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Modul im nächst möglichen Semester im 2. Versuch zu absolvieren. In diesem Fall kann das Modul erneut gebucht werden. Die Modulprüfung wird dann am regulären Prüfungstermin abgelegt.
Jedes Modul kann einmal, aber nur einmal, wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen eines Pflichtmoduls wird der Studierende vom Studium des Fachs Biomedizin und ähnlicher Fächer ausgeschlossen (schweizweite Sperre an allen Universitäten).
"Joker"
Der Jokerversuch steht nur noch denjenigen Studierenden zur Verfügung, die VOR dem 1.8.2021 mit dem Biomedizinstudium (Mono-, Major-, Minorprogramm) begonnen haben. Der Jokerversuch muss spätestens bis zum 31.7.2024 eingesetzt werden. Die betroffenen Studierenden (1 Pflichtmodul zweimal nicht bestanden) erhalten vom Studiendekanat nach der Validierungssitzung der Studienkommission eine schriftliche Aufforderung, sich zur Jokerprüfung anzumelden.
Wahlpflichtmodule
Während einige Module wie die Pflichtmodule im Januar/Juni geprüft werden (diese Termine sind im Prüfungsplan der MNF vermerkt), haben andere eine Prüfung am letzten Vorlesungstermin gegen Ende des Semesters, oder eine andere Form des Leistungsnachweises. Wenn ein Wahlpflichmodul zweimal nicht bestanden wurde, kann es durch ein anderes Wahlfplichtmodul desselben Bereichs ersetzt werden. Ab 1.8.2021 gilt, dass dies so lange möglich ist, bis der betreffende Wahlpflichtbereich ausgeschöpft ist.