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Studium Biomedizin

Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 01.08.19 mit dem BSc Biomedizin begonnen haben

Sie möchten Ihr Studium nach der 'alten' Studienordnung abschliessen

 

Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 01.08.19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben

Studierende können nach der zum Zeitpunkt ihrer Einschreibung gültigen 'alten' Studienordnung weiter studieren und das BSc-Studium abschliessen. Für nicht mehr angebotene Module gibt es Ersatzangebote.

Pflichtmodule 1. Jahr:

  • BIO111, BIO112, BIO113 (kann durch BIO115 ersetzt werden), BIO122, BIO123, BIO124
  • CHE171, CHE172, CHE173, CHE175
  • MAT182, MAT183
  • PHY124 (muss ab HS19 durch die Kombination PHY117/PHY127 ersetzt werden)

Pflichtmodule 2. Jahr:

  • BIO134, BIO144
  • BME235, BME236, BME245, BME246
  • CHE154, CHE155
  • BCH201, BCH211, BCH202, BCH203, BCH205

Wahlpflichtmodule im 2. Studienjahr:

  • BIO132, BIO133, BIO142 (kann durch BIO125 ersetzt werden), BIO143, BME247**

** dieses Modul kann auch als Fachstudiumsmodul WP 3 angerechnet werden.

 

3. Jahr (Fachstudium):

BSc Biomedizin 180:

  • mind. 42 ECTS aus WP 2, davon mind. 24 ECTS aus Modulen mit BME-Kürzel oder gemäss Liste in der Wegleitung dazu äquivalenten Modulen, insgesamt max. 12 ECTS aus Forschungspraktika
  • weitere ECTS aus WP 3 (aus WP2 und WP3 insgesamt 61 ECTS)

Ersatzmodule:

Falls ein Modul aus der folgenden Liste noch nicht absolviert wurde, dienen folgende Module als Ersatz:

  • CHE175 hat neu 5 ECTS. Die fehlenden 2 ECTS können aus Modulen freier Wahl erworben werden.
  • BIO113 existiert weiterhin, es kann jedoch, wenn gewünscht, durch BIO115 ersetzt werden. Der fehlende Kreditpunkt wird nach freier Wahl erworben.
  • PHY124 wird im FS19 zum letzten Mal angeboten. Danach muss die Kombination PHY117 / PHY127 absolviert werden.
  • BIO123, BCH201, BCH211 werden weiterhin angeboten und können nicht ersetzt werden.
  • Das Wahlpflichtmodul BIO142 kann durch BIO125 ersetzt werden.
  • Die Biochemie-Praktika BCH203 / BCH205 werden bis HS19/FS20 für Biomedizinstudierende angeboten. Danach müssen BCH213 / BCH215 absolviert werden, die je 2 fehlenden ECTS werden durch Module nach freier Wahl erworben.

Empfehlung für Module nach freier Wahl: BME111, BIO125

Äquivalenz bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen:

  • CHE175 (alt) ist äquivalent zu CHE175 (neu)
  • BIO115 ist äquivalent zu BIO113
  • BIO125 ist äquivalent zu BIO142
  • PHY117 / PHY127 wird anstelle von PHY124 angerechnet und umgekehrt. Ein Fehlversuch in PHY124 gilt als Fehlversuch in PHY117 (und umgekehrt).

Weitere Moduläquivalenzen siehe Studienordnung.

Studierende, die vor dem HS19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben, können auf Wunsch nach der neuen Studienordnung studieren. Melden Sie sich in diesem Fall bei der Studienkoordination Biomedizin.

 

Sie möchten nach der neuen Studienordnung studieren

Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei der  Studienkoordination Biomedizin Bachelor

Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 01.08.19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben und ins Programm BSc Biomedizin 150 ECTS wechseln möchten

Studierende, die vor dem HS19 mit dem Biomedizinstudium begonnen haben, können auf Wunsch in das Programm BSc Biomedizin 150 wechseln. Dabei gelten die Pflichtmodule der 'alten Studienordnung'. Die Wahlpflichtmodule im 2. Studienjahr der 'alten' Studienordnung werden komplett durch Nebenfachmodule (10 ECTS) ersetzt. Im 3. Studienjahr müssen 40 ECTS aus Modulen der Wahlpflichtbereiche Biomedizin (WP2: 30 ECTS) und (WP3:10 ECTS) und 20 ECTS aus Modulen des Nebenfachs erzielt werden.

 

Pflichtmodule 1. Jahr (total 60 ECTS)

  • BIO111, BIO112, BIO113, BIO122, BIO123, BIO124
  • CHE171, BCH172, CHE173, CHE175
  • MAT182, MAT183
  • PHY124

 

Pflichtmodule 2. Jahr (total 53 ECTS)

  • BME235, BME236, BME245, BME246
  • BIO134, BIO144
  • CHE154, CHE155
  • BCH201, BCH211, BCH202, BCH203, BCH205

Nebenfach: 10 ECTS

Bereits absolvierte Wahlpflichtmodule des zweiten Studienjahres können auch angerechnet werden (bis 190 ECTS sind total im Bachelor anrechenbar).

 

Fachstudium 3. Jahr (total 40 ECTS)

BSc Biomedizin 150:

  • mind. 30 ECTS aus WP2, davon mind. 24 ECTS aus Modulen mit BME-Kürzel oder gemäss Liste in der Wegleitung dazu äquivalenten Modulen, insgesamt max. 12 ECTS aus Forschungspraktika
  • mind. 10 ECTS aus WP3

Nebenfach: 20 ECTS

Nebenfachstudierende, die vor dem 01.08.19 begonnen haben

Studierende können nach der zum Zeitpunkt ihrer Einschreibung gültigen "alten" Studienordnung weiter studieren und das BSc-Studium abschliessen.

Für nicht mehr angebotene Module gibt es Ersatzangebote.

Der Besuch des neuen Moduls BME111 wird sehr empfohlen. Es kann als Wahlpflichtmodul des Grundstudiums angerechnet werden.  Im Wahlpflichtbereich des Grundstudiums kann das neue Modul BIO115 anstatt BIO113 gewählt werden (der fehlende Kreditpunkt kann nach freier Wahl erworben werden) und zusätzlich das neue Modul BIO125.

Anstelle von CHE170 kann CHE175 absolviert werden. Die beiden Module gelten bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen als äquivalent.

Für Studierende mit Hauptfach Biologie: Die Praktika BCH 203/205 werden bis HS19/FS20 für Biomedizinstudierende angeboten. Danach muss BCH213 oder BCH215 absolviert werden. Die fehlenden ECTS werden durch Module nach freier Wahl erworben.

Weiterführende Informationen

Übergangsregeln BSc Biomedizin ab HS19

Alle Informationen finden Sie hier

Kurzwegleitung für Studierende, die vor dem 01.08.19 mit dem Studium begonnen haben