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Auf der Webseite http://www.biomedizin.uzh.ch/de/Master.html, finden Sie die Masterthemenliste Biomedizin. Dies ist eine Auflistung aller Forschungsgruppen und Labore, die berechtigt sind, Masterarbeiten in Biomedizin anzubieten. Sie nehmen selbständig Kontakt mit den Betreuer*innen auf und besprechen ein mögliches Projekt, sinnvolle Module und das Start-/Enddatum.
Sie können grundsätzlich (nach der Erfüllung aller Voraussetzungen) jederzeit mit einer Masterarbeit beginnen. Der genaue Zeitpunkt ist unter anderem vom Projekt abhängig und wird direkt mit dem/der Betreuer*in vereinbart.
Falls die Prüfung BME520 (2 - 8 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit) auf ein neues Semester fällt, müssen Sie sich für dieses Semester nochmals immatrikulieren.
Ja, sofern der/die Betreuer*in am Unterricht der Biologie/Biomedizin der MNF beteiligt ist. Bitte reichen Sie Ihr Projekt mit dem Formular Themenmeldung (DOCX, 62 KB) ein. Nach eingehender Prüfung informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.
Nein, Sie müssen sich nicht zu Beginn entscheiden, ob Sie zusätzlich ein Nebenfach (Minor) studieren wollen. Sie können sich auch erst während dem Masterstudium entscheiden.
Ein allfälliges Minorstudium wird erst nach Abschluss des Majorstudiums Biomedicine absolviert.
Wichtig ist, dass Sie im Semester, in welchem Sie das Masterstudium abschliessen werden, korrekt eingeschrieben sind (Master (Mono) 90 ECTS oder Master (Major/Minor) 120ECTS).
Für das Masterstudium muss im online tool 'student admin' ein Learning Agreement vereinbart werden. Darin werden die zu absolvierenden Master Module, das Thema, der Beginn und das Ende der Masterthesis sowie das Thema der Schlussprüfung verbindlich festgehalten. Änderungen werden nur genehmigt, wenn z.B. ein Modul nicht stattfindet oder Sie für ein angegebenes Modul nicht zugeteilt wurden. Änderungen am Projekt der Masterthesis müssen vom supervisor zur Genehmigung per Mail an 'master.biomedizin@physiol.uzh.ch' eingereicht werden.
Das Pflichtmodul BME410 'Scientific Writing and Publishing' wird im Herbstsemester und im Frühlingssemester angeboten. Es wird vorzugsweise in der 2. Hälfte der Masterarbeit absolviert. Im Modul wird das Vorbereiten und Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit unterrichtet. Erfahrungen haben gezeigt, dass es vorteilhaft ist, wenn die Studierenden möglichst früh mit dem Schreiben einzelner Kapitel der Masterarbeit beginnen.
Im Masterstudium können max. 100 ECTS Kreditpunkte angerechnet werden (plus 10 ECTS im Bereich der Mastermodule). 'Anrechnen' bedeutet, dass dann 30 ECTS aus Mastermodulen im Notendurchschnitt berücksichtigt werden. Darüberhinaus vorhandene ECTS Kreditpunkte werden als 'nicht angerechnete Leistungen' auf dem Academic Record mit Note aufgeführt, aber nicht im Notendurchschnitt berücksichtigt.
In Absprache (Zustimmung) mit dem supervisor ist es erlaubt, 1 (- max. 2) Vorlesungen während der Masterarbeit zu absolvieren. Allerdings muss beachtet werden, dass das Pflichtmodul BME410 ebenfalls während er Masterarbeit absolviert werden muss.
Die Durchführung der Masterarbeit ist Teil des Masterstudiums und keine vertragliche Anstellung im Forschungslabor. Das Learning Agreement ist deshalb auch kein Arbeitsvertrag, sondern es regelt das Masterstudium. Aus diesem Grund gibt es auch keine allgemeinen Regeln über Arbeitszeiten oder Ferien. Die Feriendauer und der Zeitpunkt sollen zwischen dem Studierenden und der Betreuerin resp. dem Betreuer vereinbart werden. Wir unterstützen und empfehlen, dass den Studierenden während der Masterarbeit Ferien gewährt werden.
Nein, die Studierenden sind für das Abschliessen einer Unfallversicherung selbst zuständig.
Informationen zum Masterabschluss (ab 1.1.2024)
Bitte führen Sie im Zeitraum von 2-7 Tagen nach erfolgter Abschlussprüfung die folgenden Schritte durch:
Loggen Sie sich in Ihrem Studierenden Portal (student service) ein und wählen Sie Studienfortschritt und -abschluss.
Weisen Sie die Module aus dem Learning Agreement (Liste course work) Ihrem Masterabschluss zu (self audit).
Falls Sie im tool student admin Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen müssten, würden Sie mit einer email dazu aufgefordert.
Ohne weitere Informationen kann nun der Abschlussprozess von Seiten der UZH durchgeführt werden.
Die Semestergebühren müssen immer für das ganze Semester bezahlt werden, es gibt keine ‘pro rata’ Semestergebühren-Abrechnung.
Die Masterfeier wird vom Studiendekanat MNF organisiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.
Sie müssen eine Doppelimmatrikulation machen. Einerseits müssen Sie als Masterstudent*in eingeschrieben sein, andererseits für das Lehramt.
Bei Fragen zur Doppelimmatrikulation kontaktieren Sie bitte die Kanzlei der UZH.
In der Wegleitung, Punkt 2.12.1 (PDF, 963 KB)sowie auf unserer Webseite unter 'Allgemeine Informationen / Berufsperspektiven' finden Sie entsprechende Informationen.